Stadt Großschirma

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Bürgermeister

Informationen
Der Bürgermeister ist Vorsitzender des Stadtrates und Leiter der Stadtverwaltung. Er vertritt die Stadt und ist hauptamtlicher Beamter auf Zeit, dabei beträgt seine Amtszeit 7 Jahre

Aufgaben des Bürgermeisters
Der Bürgermeister ist für die sachgemäße Erledigung der Aufgaben und den ordnungsgemäßen Gang in der Stadtverwaltung verantwortlich und regelt die innerer Organisation der Stadtverwaltung. Er erledigt in eigener Zuständigkeit die Geschäfte der laufenden Verwaltung und die ihm sonst durch Rechtsvorschrift oder vom Stadtrat übertragenen Aufgaben.

Sprechstunden der stellvertretenden Bürgermeister

Die Sprechstunden der stellvertretenden Bürgermeister finden jeweils am Dienstag, in der Regel von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr in der 
Stadtverwaltung Großschirma statt.

Auf Grund dienstlicher Verpflichtungen kann es hierbei zu kurzfristigen Änderungen kommen.

Daher bitten wir um vorherige telefonische Anmeldung unter 037328 / 899-0.