Öffnungszeiten
dienstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
donnerstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr
freitags 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr
Elektronisches Amtsblatt der Stadt Großschirma
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Großschirma
Redaktion: Stadtverwaltung Großschirma, Haupt- und Ordnungsamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Bürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Einrichtungen
Hinweis gemäß § 4 Abs. 4 der SächsGemO
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
Vorschiften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
der Bürgermeister dem Beschluss nach §52 Absatz 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat
oder
die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nummer 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Mehr Meldungen finden Sie [hier] im Archiv.
dienstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
donnerstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr
freitags 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr