Ausschüsse
Laut § 4 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt werden folgende beschließende Ausschüsse gebildet
1. der Verwaltungsausschuss
2. der Technische Ausschuss
Der Verwaltungsausschuss umfasst folgende Aufgabengebiete:
- Personalangelegenheiten, allgemeine Verwaltungsanagelegenheiten
- Finanz- und Haushaltswirtschaft, einschließlich Abgabenangelegenheiten
- Schulangelegenheiten, Angelegenheiten nach dem Kindertagesstättengesetz
- Soziale und kulturelle Angelegenheiten
- Gesundheitsangelegenheiten
Die Zuständigkeit des Technischen Ausschusses umfasst folgende Aufgabengebiete:
- Bauleitplanung und Bauwesen
- Versorgung und Entsorgung
- Straßenbeleuchtung, technische Verwaltung der Straßen, Bauhof, Fuhrpark
- Verkehrswesen
- Feuerlöschwesen
- Friedhofs- und Bestattungsangelegenheiten
- Technische Verwaltung kommunaler Gebäude
- Sport-, Spiel-, Bade-, Freizeiteinrichtungen, Park- und Gartenanlagen
- Umweltschutz, Landschaftspflege und Gewässerunterhaltung
- Marktangelegenheiten
- Verwaltung der kommunalen Liegenschaften