Stadt Großschirma

Kopfbereich / Header

Menü Suche

Kartenanwendung

Übermittlungssperre / Auskunftssperre

zuklappenAnsprechpartner/in
EinwohnermeldeamtStandort anzeigen
Hauptstraße 152
09603 Großschirma


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Bei Eintragung von Übermittlungssperren im Melderegister haben Sie die Möglichkeit:

(1) Da ich nicht der Religionsgesellschaft meines Ehegatten angehöre, beantrage ich gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 Bundesmeldegesetz (BMG), dass meine Daten nicht an die Religionsgesellschaft meines Ehegatten übermittelt werden.

(2) Ich widerspreche der Weitergabe meiner Daten, wenn ich ein Alters- oder Ehejubiläum begehe und bitte um Einrichtung einer Übermittlungssperre nach § 50 Abs. 5 i. V. m. § 50 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG).

(3) Ich widerspreche der Weitergabe meiner Daten an Parteien, Wählergruppen und andere im Zusammenhang mit Wahlen und bitte um Einrichtung einer Übermittlungssperre nach § 50 Abs. 5 i. V. m. § 50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG).

(4) Ich widerspreche der Weitergabe meines Namens und meiner Anschrift an Adressbuchverlage nach § 50 Abs. 5 i. V. m. § 50 Abs. 3 Bundesmeldegesetz (BMG) und bitte um Einrichtung einer Übermittlungssperre.

Auskunftssperre
Können Sie glaubhaft machen, dass durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Ihr Leben, Ihre Gesundheit, Ihre persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann, können Sie eine Auskunftssperre im Melderegister bei der zuständigen Meldebehörde des Wohnortes beantragen. Diese Sperre wird nur unter bestimmten Voraussetzungen und in absoluten Ausnahmefällen eingetragen.
(Dieses Formular händigt Ihnen das Einwohnermeldeamt nur auf Anfrage aus!)

Zuständige Stelle

Wenn Sie der Übermittlung Ihrer Daten widersprechen wollen, können Sie dies ausschließlich bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes in schriftlicher Form beantragen. 
Eine Angabe von besonderen Gründen ist hierbei nicht notwendig.
Die jeweilige Übermittlungssperre wird von der Meldebehörde im Melderegister eingetragen.
Die Übermittlungssperre kann  jederzeit widerrufen werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

- Antragsformular Übermittlungssperre

- Widerspruchsrecht

Welche Gebühren fallen an?

gebührenfrei

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Übermittlungssperre gilt ab dem Tag der Eintragung in das Melderegister.
Bitte beachten Sie bei Ihrer Abgabe die Redaktionsschlüsse und Erscheinungstage unseres Bürgerblattes.

Rechtsgrundlage

Mit Beschluss des neuen Wehrpflichtgesetzes am 19.12.2025 ist die Übermittlungssperre für die Bundeswehr weggefallen.
Auch die bisher beantragten Übermittlungssperren (Bundeswehr) sind damit hinfällig.

Zurück
weiterlesen

Infobereich

Veranstaltungskalender

Alle Veranstaltungen zeigen