Stadt Großschirma

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Kartenanwendung

Stundungsantrag

zuklappenAnsprechpartner/in
Theresia MaiStandort anzeigen
Rathaus I Großschirma, Zimmer EG.01 - Finanzverwaltung // EG
Hauptstraße 156
09603 Großschirma
Telefon: 037328 899-18


Aufgaben:
stellv. Kassenverwalterin
Finanzbuchhaltung
Beitreiben
Vollstreckung
Anlagenbuchhaltung
Stundung


Allgemeine Informationen

Großschirma - Lebenslagenführer

Sie möchten eine Stundung oder Ratenzahlung mit uns vereinbaren.
Wenn Sie uns einen Antrag zusenden, dann erarbeiten wir für Sie einen Zahlungsplan.

Dieser Antrag sollte folgende Angaben enthalten:

  • Mitteilung der Höhe der ursprünglichen Forderung
  • Vorschlag zur Ratenhöhe
  • Zahlungsbeginn
  • Begründung des Antrages
Zuständige Stelle

Finanzverwaltung der Stadt Großschirma

Welche Gebühren fallen an?

Stundungszins entspricht der Abgabenordnung

Anträge / Formulare

Antragsteller

folgende Forderungen stehen zur Zahlung offen:

Ich/Wir beantragen Stundung mit folgendem Zahlungsvorschlag

Begründung des Stundungsantrages (Voraussetzung für eine Stundung ist gem. § 222 Abgabenordnung i. V. m. § 3 Sächs. Kommunalabgabengesetz, dass der Einzug der Forderung am Fälligkeitstag mit einer erheblichen Härte für den Schuldner verbunden ist und der Anspruch nicht gefährdet erscheint. Der Antrag muss daher begründet werden.)

Für die Stundung wird eine Bankeinzugsermächtigung benötigt. Bitte geben Sie Ihre Bankverbindung ein.

Datenschutz

Datenschutz

Allgemeine Informationen zum Datenschutz und Widerrufshinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

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