Diese Erklärung ist vorzulegen, wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt.
Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs
Ansprechpartner/in
| Katrin Schlegel | |
| Post: Hauptstraße 156Amt / Bereich Einwohnermeldeamt Rathaus II Großschirma, Zimmer EG.02 - Meldebehörde // EG Hauptstraße 152 09603 Großschirma Telefon: 037328 899-25 E-Mail: einwohnermeldeamt@grossschirma.de | |
Allgemeine Informationen
Zuständige Stelle
Einwohnermeldeamt der Stadt Großschirma