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Telefon: 037328 899-30

Allgemeine Informationen

Liebe im Ehrenamt engagierte Bürgerinnen und Bürger,

mit der Vergabe der "Sächsischen Ehrenamtskarte" würdigen wir gemeinsam mit den Städten und Gemeinden das ehrenamtliche Engagement der Menschen im Freistaat Sachsen.

Die Sächsische Ehrenamtskarte ist ein sichtbares und im Alltag anwendbares Zeichen des Dankes und der Anerkennung für Ihr geleistetes Engagement. Als Inhaberin bzw. Inhaber der Sächsischen Ehrenamtskarte können Sie für den Zeitraum der Auflage Vergünstigungen im gesamten Freistaat Sachsen genießen, etwa in Form von kostenlosem oder ermäßigtem Eintritt in Museen, Schwimmbädern, Bibliotheken oder für andere Freizeitangebote.

Die mit der Ehrenamtskarte verbunden Angebote werden von staatlichen, kommunalen und privaten Kooperationspartnern ermöglicht. Durch diese Form der Beteiligung am Programm drücken auch die Kooperationspartner Ihnen gegenüber ihre Wertschätzung für Ihr geleistetes Engagement aus.

Auszug aus dem Flyer für die Sächsische Ehrenamtskarte, geschrieben von Petra Köpping.

Verfahrensablauf

Wie kann man die Sächsische Ehrenamtskarte erhalten?

Die ehrenamtlich tätige Person beantragt die Ehrenamtskarte. Die Trägerorganisation, bei der das Engagement erfolgt, bestätigt die ehrenamtliche Arbeit. Trägerorganisationen können sein:
- als gemeinnützig anerkannte Vereine, Verbände und Stiftungen,
- Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sowie deren Untergliederungen,
- Kirchgemeinden und Religionsgemeinschaften sowie
- Gemeinden, Gemeindeverbände und Städte (Kommunen).

Zuständige Stelle

Wo kann man die Sächsische Ehrenamtskarte erhalten?

Die Sächsische Ehrenamtskarte kann bei der Wohnsitzgemeinde der Antragstellerin bzw. des Antragstellers beantragt werden. Die Gemeinde vergibt dann die Ehrenamtskarte. Ein Überblick über alle Gemeinden oder Städte, die die Sächsische Ehrenamtskarte vergeben, finden Sie unter: https://www.ehrenamt.sachsen.de/ehrenamt.html.

Voraussetzungen

Wer kann die Sächsische Ehrenamtskarte erhalten?

Die Ehrenamtskarte können alle ehrenamtlich engagierten Personen erhalten, die ihren Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben, mindestens 14 Jahre alt sind, wöchentlich mindestens 3 Stunden ehrenamtlich aktiv sind und sich seit mindestens zwei Jahren ehrenamtlich engagieren.

Welche Gebühren fallen an?

keine

Anträge / Formulare

Das Antragsformular auf Erhalt der Sächsischen Ehrenamtskarte finden Sie unter: https://www.ehrenamt.sachsen.de/ehrenamtskarte.html.

Was sollte ich sonst noch wissen?

Was kann die Sächsische Ehrenamtskarte?

Die Sächsische Ehrenamtskarte ist eine Auszeichnung für geleistetes Engagement. Inhaberinnen und Inhaber der Sächsischen Ehrenamtskarte können für den Zeitraum der 5. Auflage (01/2022 bis 12/2024) von Kooperationspartnern angebotene Vergütungen im gesamten Freistaat genießen. 
Kooperationspartner sind in der Regel vor Ort durch einen Aufkleber mit Ehrenamtskarten-Motiv, beispielsweise am Eingang oder im Kassenbereich, erkennbar. Durch die Vorlage der aktuellen Ehrenamtskarte in Verbindung mit dem Lichtbildausweis kann das Angebot genutzt werden.

link zu beteiligten Kommunen: https://www.ehrenamt.sachsen.de/beteiligte-kommunen.html

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