Das Einwohnermeldeamt beglaubigt durch Unterschrift und Siegel, dass ein vorgelegtes Original mit der Kopie (welche durch das Einwohnermeldeamt selbst gefertigt wird) übereinstimmt. Der Inhalt selbst wird nicht beglaubigt.
Bei Originalen in Fremdsprachen sind grundsätzlich außer den Originalen auch Übersetzungen von amtlich zugelassenen Dolmetschern vorzulegen.
Beglaubigung von Unterschriften:
Der Bürger legitimiert sich durch Personalausweis oder Reisepass und vollzieht vor dem Bediensteten die eigenhändige Unterschrift.
Anschließend wird die eigenhändige Unterschrift durch Siegelabdruck und Unterschrift des Bediensteten beglaubigt.
