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Beglaubigung von Dokumenten / Unterschriften

zuklappenAnsprechpartner/in
Katrin SchlegelStandort anzeigen
Post: Hauptstraße 156Amt / Bereich
Einwohnermeldeamt
Rathaus II Großschirma, Zimmer EG.02 - Meldebehörde // EG
Hauptstraße 152
09603 Großschirma
Telefon: 037328 899-25
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Das Einwohnermeldeamt beglaubigt durch Unterschrift und Siegel, dass ein vorgelegtes Original mit der Kopie (welche durch das Einwohnermeldeamt selbst gefertigt wird) übereinstimmt. Der Inhalt selbst wird nicht beglaubigt.

Bei Originalen in Fremdsprachen sind grundsätzlich außer den Originalen auch Übersetzungen von amtlich zugelassenen Dolmetschern vorzulegen.

Beglaubigung von Unterschriften:

Der Bürger legitimiert sich durch Personalausweis oder Reisepass und vollzieht vor dem Bediensteten die eigenhändige Unterschrift.
Anschließend wird die eigenhändige Unterschrift durch Siegelabdruck und Unterschrift des Bediensteten beglaubigt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

- Originale der zu beglaubigenden Unterlagen

- bei Originalen in Fremdsprachen: Übersetzungen von staatlich anerkannten Übersetzer

- bei Unterschriftsbeglaubigung: Personalausweis oder Reisepass

- bei gebührenfreien Beglaubigungen: Schreiben der jeweiligen Behörde, welche die Dokumente anfordert

Welche Gebühren fallen an?

5,00 € je Beglaubigung inkl. Kopie und für jede weitere gleichlautende Kopie 2,50 €

10,00 € je Beglaubigung einer Unterschrift oder eines Handzeichens und für jede gleichlautende Kopie 5,00 €

geregelt im Sächsischen Kostenverzeichnis (SächsKVZ)

Bemerkungen

Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden) dürfen generell nicht vom Einwohnermeldeamt beglaubigt werden.

Für Personenstandsurkunden ist das Standesamt zuständig.

Von der Beglaubigung sind solche Dokumente ausgeschlossen, die gemäß § 129 BGB einer öffentlichen Beglaubigung bedürfen.

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