Möchten Sie im Stadtgebiet ein Lagerfeuer etwa zur Brauchtumspflege oder als Leucht- oder Höhenfeuer entfachen, müssen Sie dies zumeist beim Ordnungsamt beantragen. Achten Sie bitte darauf, dass Dritte nicht durch Rauch oder Gerüche belästigt werden.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise für das Abbrennen von offenen Feuern.
Antrag Brauchtumsfeuer
Ansprechpartner/in
| Jana Schmidt | |
| Ämter / Bereiche Bürgerbüro Haupt- und Ordnungsamt › Ordnungsamt Rathaus I Großschirma, Zimmer EG.06 - Bürgerbüro / Ordnungsamt // EG Hauptstraße 156 09603 Großschirma Telefon: 037328 899-30 | |
Allgemeine Informationen
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag soll mindestens 5 Wochen vor dem beabsichtigten Abbrennen des Feuers der Stadtverwaltung vorliegen.
Was sollte ich sonst noch wissen?
Es werden keine Abfälle, Wiesen-, Garten- und Kompostgut verbrannt. Das Brennmaterial wird frühestens 3 Tage vor dem Abbrenntermin aufgeschichtet. Bereits angehäuftes Brennmaterial wird zum Schutz der darin eventuell befindlichen Kleintiere vor dem Verbrennen umgeschichtet.
Mindestens zwei erwachsene feuerverantwortliche Personen werden das Feuer beaufsichtigen.
Die Feuerstelle wird nach Beendigung des Feuers vollständig gelöscht. Zur Sicherheit werden Nachkontrollen durchgeführt und ggf. weitergehende Brandwachen eingesetzt.
Bemerkungen
In Abhängigkeit von der Größe der Feuerstelle und den tatsächlichen Abständen zu baulichen Anlagen, Wälder, öffentlichen Verkehrsflächen und Energieversorgungsanlagen können mit dem Genehmigungsbescheid weitere Auflagen oder Nebenbestimmungen festgelegt werden. Dies gilt insbesondere für eventuelle Einschränkungen in Bezug auf die jeweiligen Waldbrandstufen.
Dokumente
| Antrag_Brauchtumsfeuer.pdf (180 kB) |