Öffnungszeiten
dienstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
donnerstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr
freitags 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr
Allgemeine Informationen
Eine vorwiegend genutzte Wohnung ist dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Einwohners liegt.
Hat ein Einwohner mehrere Wohnungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschlands, ist eine dieser Wohnungen seine Hauptwohnung, alle anderen sind Nebenwohnungen. Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung. Hauptwohnung eines verheirateten Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie. In Zweifelsfällen ist sie vorwiegend dort, wo der Schwer-punkt der Lebensbeziehung des Bürgers liegt. Ändern sich die für die Bestimmung der Hauptwohnung maßgebenden Umstände, so hat der Meldepflichtige dies der Meldebehörde der neuen Hauptwohnung innerhalb von 2 Wochen schriftlich anzuzeigen.
Zuständige Stelle
Zuständig ist das Einwohnermeldeamt der neuen Hauptwohnung, eventuell der Nebenwohnung (falls diese abgemeldet werden soll).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Wohnungsgeberbestätigung
Personalausweis
Reisepass (wenn vorhanden)
Kinderausweis (wenn Kinder mit umziehen und falls vorhanden)
Geburts- oder Abstammungsurkunde für Kinder (falls noch keine Dokumente vorhanden sind)
Welche Gebühren fallen an?
gebührenfrei
Rechtsgrundlage
Bundesmeldegesetz (BMG)
§ 17 An- und Abmeldung
§ 20 Begriff der Wohnung
§ 21 und § 22 Haupt- und Nebenwohnung
§ 23 Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht
Frau Katrin Schlegel
EG.02 // EG
Hauptstraße 152
09603 Großschirma
(037328) 899-25
dienstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
donnerstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr
freitags 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr