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Ausschüsse

Laut § 4 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt werden folgende beschließende Ausschüsse gebildet

 

1. der Verwaltungsausschuss


2. der Technische Ausschuss

 

Der Verwaltungsausschuss umfasst folgende Aufgabengebiete:

  1. Personalangelegenheiten, allgemeine Verwaltungsanagelegenheiten

  2. Finanz- und Haushaltswirtschaft, einschließlich Abgabenangelegenheiten

  3. Schulangelegenheiten, Angelegenheiten nach dem Kindertagesstättengesetz

  4. Soziale und kulturelle Angelegenheiten

  5. Gesundheitsangelegenheiten

Die Zuständigkeit des Technischen Ausschusses umfasst folgende Aufgabengebiete:

  1. Bauleitplanung und Bauwesen

  2. Versorgung und Entsorgung

  3. Straßenbeleuchtung, technische Verwaltung der Straßen, Bauhof, Fuhrpark

  4. Verkehrswesen

  5. Feuerlöschwesen

  6. Friedhofs- und Bestattungsangelegenheiten

  7. Technische Verwaltung kommunaler Gebäude

  8. Sport-, Spiel-, Bade-, Freizeiteinrichtungen, Park- und Gartenanlagen

  9. Umweltschutz, Landschaftspflege und Gewässerunterhaltung

  10. Marktangelegenheiten

  11. Verwaltung der kommunalen Liegenschaften