Ausschüsse
Laut § 4 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt werden folgende beschließende Ausschüsse gebildet
1. der Verwaltungsausschuss
2. der Technische Ausschuss
Der Verwaltungsausschuss umfasst folgende Aufgabengebiete:
Personalangelegenheiten, allgemeine Verwaltungsanagelegenheiten
Finanz- und Haushaltswirtschaft, einschließlich Abgabenangelegenheiten
Schulangelegenheiten, Angelegenheiten nach dem Kindertagesstättengesetz
Soziale und kulturelle Angelegenheiten
Gesundheitsangelegenheiten
Die Zuständigkeit des Technischen Ausschusses umfasst folgende Aufgabengebiete:
Bauleitplanung und Bauwesen
Versorgung und Entsorgung
Straßenbeleuchtung, technische Verwaltung der Straßen, Bauhof, Fuhrpark
Verkehrswesen
Feuerlöschwesen
Friedhofs- und Bestattungsangelegenheiten
Technische Verwaltung kommunaler Gebäude
Sport-, Spiel-, Bade-, Freizeiteinrichtungen, Park- und Gartenanlagen
Umweltschutz, Landschaftspflege und Gewässerunterhaltung
Marktangelegenheiten
Verwaltung der kommunalen Liegenschaften

