Allgemeines
Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) ist für die Durchführung des Bundesfreiwilligendienstgesetzes zuständig.
Im Bundesfreiwilligendienst engagieren sich gemäß § 1 Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) Frauen und Männer für das Allgemeinwohl. Der Bundesfreiwilligendienst wird dabei in der Regel ganztägig als überwiegend praktische Hilfstätigkeit in gemeinwohlorientierten Einrichtungen geleistet.
Der Bundesfreiwilligendienst fördert das zivilgesellschaftliche Engagement von Frauen und Männern aller Generationen. Er fördert damit das lebenslange Lernen; jungen Freiwilligen bietet er die Chance, praktische und soziale Kompetenzen zu erwerben und erhöht für benachteiligte Jugendliche die Chancen des Einstiegs in ein geregeltes Berufsleben.
Ältere Freiwillige werden ermutigt, ihre bereits vorhandenen Kompetenzen sowie ihre Lebens- und Berufserfahrung einzubringen und weiterzuvermitteln. Die Ausgestaltung des Bundesfreiwilligendienstes erfolgt arbeitsmarktneutral.
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