Eine vorwiegend genutzte Wohnung ist dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Einwohners liegt.
Hat ein Einwohner mehrere Wohnungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschlands, ist eine dieser Wohnungen seine Hauptwohnung, alle anderen sind Nebenwohnungen. Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung. Hauptwohnung eines verheirateten Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie. In Zweifelsfällen ist sie vorwiegend dort, wo der Schwer-punkt der Lebensbeziehung des Bürgers liegt. Ändern sich die für die Bestimmung der Hauptwohnung maßgebenden Umstände, so hat der Meldepflichtige dies der Meldebehörde der neuen Hauptwohnung innerhalb von 2 Wochen schriftlich anzuzeigen.
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