Öffnungszeiten
dienstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
donnerstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr
freitags 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr
Allgemeine Informationen
Bevor Sie einen Bauantrag einreichen, sollten Sie durch einen Vorbescheid klären, ob das Grundstück bebaut werden darf.
Der Vorbescheid gilt drei Jahre, die Frist kann auf schriftlichen Antrag um jeweils bis zu einem Jahr verlängert werden, wenn innerhalb dieses Zeitraumes ein entsprechender Bauantrag gestellt wird, so darf dieser nicht aus Gründen abgelehnt werden, die bereits Gegenstand des positiven Vorbescheides waren.
Besonders ratsam ist die Abklärung durch Vorbescheid, bevor ein Kaufvertrag über ein Grundstück unterzeichnet wird, das möglicherweise nicht wie geplant bebaubar ist.
Aber auch andere Fragen können im Rahmen des Vorbescheidsverfahrens geklärt werden, so z.B. Fragen hinsichtlich der Erschließung, der Einhaltung von Abstandsflächen zum Nachbargrundstück oder der Gestaltung.
Zuständige Stelle
Landratsamt Mittelsachsen
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
Welche Unterlagen werden benötigt?
Großschirma - Lebenslagenführer
Der Antrag auf Vorbescheid ist grundsätzlich in dreifacher Ausfertigung beim Landratsamt
Mittelsachsen einzureichen.
Zusätzlich werden benötigt:
Auszug aus dem Liegenschaftskataster
ggf. Bauzeichnung der geplanten baulichen Anlage
ggf. Lageplan im Maßstab 1:500 mit vorhandener und geplanter baulicher Anlage.
Großschirma - Lebenslagenführer
Der Antrag auf Vorbescheid ist grundsätzlich in dreifacher Ausfertigung beim Landratsamt
Mittelsachsen einzureichen.
Zusätzlich werden benötigt:
Auszug aus dem Liegenschaftskataster
ggf. Bauzeichnung der geplanten baulichen Anlage
ggf. Lageplan im Maßstab 1:500 mit vorhandener und geplanter baulicher Anlage.
Welche Gebühren fallen an?
Der vom Landratsamt erstellte Gebührenbescheid wird mit dem Vorbescheid zugestellt.
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donnerstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr
freitags 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr