Bevor Sie einen Bauantrag einreichen, sollten Sie durch einen Vorbescheid klären, ob das Grundstück bebaut werden darf.
Der Vorbescheid gilt drei Jahre, die Frist kann auf schriftlichen Antrag um jeweils bis zu einem Jahr verlängert werden, wenn innerhalb dieses Zeitraumes ein entsprechender Bauantrag gestellt wird, so darf dieser nicht aus Gründen abgelehnt werden, die bereits Gegenstand des positiven Vorbescheides waren.
Besonders ratsam ist die Abklärung durch Vorbescheid, bevor ein Kaufvertrag über ein Grundstück unterzeichnet wird, das möglicherweise nicht wie geplant bebaubar ist.
Aber auch andere Fragen können im Rahmen des Vorbescheidsverfahrens geklärt werden, so z.B. Fragen hinsichtlich der Erschließung, der Einhaltung von Abstandsflächen zum Nachbargrundstück oder der Gestaltung.