Vorbescheid zum Bauantrag


Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen

Bevor Sie einen Bauantrag einreichen, sollten Sie durch einen Vorbescheid klären, ob das Grundstück bebaut werden darf. 


Der Vorbescheid gilt drei Jahre, die Frist kann auf schriftlichen Antrag um jeweils bis zu einem Jahr verlängert werden, wenn innerhalb dieses Zeitraumes ein entsprechender Bauantrag gestellt wird, so darf dieser nicht aus Gründen abgelehnt werden, die bereits Gegenstand des positiven Vorbescheides waren.

 

Besonders ratsam ist die Abklärung durch Vorbescheid, bevor ein Kaufvertrag über ein Grundstück unterzeichnet wird, das möglicherweise nicht wie geplant bebaubar ist.

 

Aber auch andere Fragen können im Rahmen des Vorbescheidsverfahrens geklärt werden, so z.B. Fragen hinsichtlich der Erschließung, der Einhaltung von Abstandsflächen zum Nachbargrundstück oder der Gestaltung.

 

Zuständige Stelle

Landratsamt Mittelsachsen
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Großschirma - Lebenslagenführer

 

Der Antrag auf Vorbescheid ist grundsätzlich in dreifacher Ausfertigung beim Landratsamt 
Mittelsachsen einzureichen.

 

Zusätzlich werden benötigt:

  • Auszug aus dem Liegenschaftskataster

  • ggf. Bauzeichnung der geplanten baulichen Anlage

  • ggf. Lageplan im Maßstab 1:500 mit vorhandener und geplanter baulicher Anlage.

Großschirma - Lebenslagenführer

Der Antrag auf Vorbescheid ist grundsätzlich in dreifacher Ausfertigung beim Landratsamt 
Mittelsachsen einzureichen.

 

Zusätzlich werden benötigt:

  • Auszug aus dem Liegenschaftskataster

  • ggf. Bauzeichnung der geplanten baulichen Anlage

  • ggf. Lageplan im Maßstab 1:500 mit vorhandener und geplanter baulicher Anlage.

Welche Gebühren fallen an?

Der vom Landratsamt erstellte Gebührenbescheid wird mit dem Vorbescheid zugestellt.

 

Ansprechpartner

Bauverwaltung, örtliche Straßenverkehrsbehörde
Hauptstraße 156
09603 Großschirma