Öffnungszeiten
dienstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
donnerstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr
freitags 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr
Allgemeine Informationen
Großschirma - Lebenslagenführer
Sie möchten eine Stundung oder Ratenzahlung mit uns vereinbaren.
Wenn Sie uns einen Antrag zusenden, dann erarbeiten wir für Sie einen Zahlungsplan.
Dieser Antrag sollte folgende Angaben enthalten:
Mitteilung der Höhe der ursprünglichen Forderung
Vorschlag zur Ratenhöhe
Zahlungsbeginn
Begründung des Antrages
Zuständige Stelle
Finanzverwaltung der Stadt Großschirma
Welche Gebühren fallen an?
Stundungszins entspricht der Abgabenordnung
Frau Theresia Mai
EG.01 // EG
Hauptstraße 156
09603 Großschirma
(037328) 899-18
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donnerstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr
freitags 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr