Stundungsantrag


Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen

Großschirma - Lebenslagenführer

Sie möchten eine Stundung oder Ratenzahlung mit uns vereinbaren. 


Wenn Sie uns einen Antrag zusenden, dann erarbeiten wir für Sie einen Zahlungsplan. 
 

Dieser Antrag sollte folgende Angaben enthalten:

  • Mitteilung der Höhe der ursprünglichen Forderung

  • Vorschlag zur Ratenhöhe

  • Zahlungsbeginn

  • Begründung des Antrages

Zuständige Stelle

Finanzverwaltung der Stadt Großschirma

 

Welche Gebühren fallen an?

Stundungszins entspricht der Abgabenordnung


Ansprechpartner

Finanzverwaltung
Hauptstraße 156
09603 Großschirma

Frau Theresia Mai
EG.01 // EG
Hauptstraße 156
09603 Großschirma
Telefon (037328) 899-18


Formulare


Merkblätter

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