Öffnungszeiten
dienstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
donnerstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr
freitags 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr
Allgemeine Informationen
Wohnt der Antragsteller in Großschirma und das Kind außerhalb, ist die steuerliche Lebensbescheinigung beim zuständigen Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes des Kindes zu beantragen.
Eine schriftliche oder persönliche Beantragung durch den Elternteil ist notwendig.
Zuständige Stelle
Einwohnermeldeamt der Stadt Großschirma
Welche Unterlagen werden benötigt?
Personalausweis oder Reisepass bei persönlicher Abholung;
Kopie des Personalausweises bei schriftlicher Beantragung
Als Nachweis der Elternschaft müssen vorgelegt werden:
entweder die Geburtsurkunde des Kindes , auf dem der Antragsteller als Elternteil eingetragen ist
oder
Vaterschafts- bzw. Mutterschaftsanerkennung/Sorgerechtsbeschluss
Welche Gebühren fallen an?
gebührenfrei
Frau Katrin Schlegel
EG.02 // EG
Hauptstraße 152
09603 Großschirma
(037328) 899-25
dienstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
donnerstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr
freitags 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr