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Steuerliche Lebensbescheinigung


Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen

Wohnt der Antragsteller in Großschirma und das Kind außerhalb, ist die steuerliche Lebensbescheinigung beim zuständigen Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes des Kindes zu beantragen.

 

Eine schriftliche oder persönliche Beantragung durch den Elternteil ist notwendig.

 

Zuständige Stelle

Einwohnermeldeamt der Stadt Großschirma

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass bei persönlicher Abholung;

  • Kopie des Personalausweises bei schriftlicher Beantragung

Als Nachweis der Elternschaft müssen vorgelegt werden:

  • entweder die  Geburtsurkunde des Kindes , auf dem der Antragsteller als Elternteil eingetragen ist

oder

  • Vaterschafts- bzw. Mutterschaftsanerkennung/Sorgerechtsbeschluss

Welche Gebühren fallen an?

gebührenfrei


Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt
Hauptstraße 152
09603 Großschirma

Frau Katrin Schlegel
EG.02 // EG
Hauptstraße 152
09603 Großschirma
Telefon (037328) 899-25


Formulare

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Öffnungszeiten

dienstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

 

donnerstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr

 

freitags 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr