Steuerliche Lebensbescheinigung
Allgemeine Informationen
Allgemeine Informationen
Wohnt der Antragsteller in Großschirma und das Kind außerhalb, ist die steuerliche Lebensbescheinigung beim zuständigen Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes des Kindes zu beantragen.
Eine schriftliche oder persönliche Beantragung durch den Elternteil ist notwendig.
Zuständige Stelle
Einwohnermeldeamt der Stadt Großschirma
Welche Unterlagen werden benötigt?
Als Nachweis der Elternschaft müssen vorgelegt werden:
oder
Welche Gebühren fallen an?
Ansprechpartner
EinwohnermeldeamtHauptstraße 152
09603 Großschirma
Frau Katrin Schlegel
EG.02 // EG
Hauptstraße 152
09603 Großschirma
(037328) 899-25
Formulare
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