Steuerliche Lebensbescheinigung


Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen

Wohnt der Antragsteller in Großschirma und das Kind außerhalb, ist die steuerliche Lebensbescheinigung beim zuständigen Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes des Kindes zu beantragen.

 

Eine schriftliche oder persönliche Beantragung durch den Elternteil ist notwendig.

 

Zuständige Stelle

Einwohnermeldeamt der Stadt Großschirma

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Als Nachweis der Elternschaft müssen vorgelegt werden:

oder

Welche Gebühren fallen an?

gebührenfrei


Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt
Hauptstraße 152
09603 Großschirma

Frau Katrin Schlegel
EG.02 // EG
Hauptstraße 152
09603 Großschirma
Telefon (037328) 899-25


Formulare

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