Öffnungszeiten
dienstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
donnerstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr
freitags 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr
Allgemeine Informationen
Für Deutsche besteht eine Ausweispflicht ab dem 16. Lebensjahr.
Ein Personalausweis kann für Kinder ab der Geburt ausgestellt werden, ist aber unter 12 Jahren nicht zu empfehlen, da der Personalausweis für 6 Jahre ausgestellt wird und weder eine Änderung des Fotos noch der Größe vorgenommen werden kann (siehe Beantragung Kinderreisepass). Ab dem 12. Lebensjahr kann nur noch ein Personalausweis oder Reisepass ausgestellt werden.
Zuständige Stelle
Zuständig ist das Einwohnermeldeamt, bei dem der Einwohner mit Hauptwohnsitz gemeldet ist.
Bei Beantragung eines Personalausweises für Kinder unter 16 Jahre sind die Antragsberechtigten die Sorgeberechtigten. Dies gilt auch für geschiedene bzw. unverheiratete Eltern mit gemeinsamen Sorgerechtsbeschluss. Hat nur der Vater das Sorgerecht, ist dies durch Vorlage einer Negativerklärung nachzuweisen. Die Negativerklärung erhalten Sie beim Zuständigen Jugendamt gebührenfrei.
Welche Unterlagen werden benötigt?
bisheriger Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass
digitales Lichtbild gemäß Lichtbildanforderungen (biometrisches Lichtbild) -> diese können in den Räumlichkeiten des Einwohnermeldeamtes erstellt werden, weitere Anbieter finden Sie hier: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/
Bei Kleinkinder, Brillenträger, etc. kann es zu nicht geeigneten Aufnahmen führen, deshalb verweisen wir auf vorstehenden Link.
Geburts- oder Abstammungs- bzw. Eheschließungsurkunde im Original
Notwendige Unterlagen bei Kindern unter 16:
Geburtsurkunde des Kindes, Vaterschaftsanerkennung (wenn Vater nicht mit auf der Geburtsurkunde steht) und Sorgerechtsbeschluss
digitales Lichtbild gemäß Lichtbildanforderungen (biometrisches Lichtbild) -> diese können in den Räumlichkeiten des Einwohnermeldeamtes erstellt werden, weitere Anbieter finden Sie hier: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/
Bei Kleinkinder, Brillenträger, etc. kann es zu nicht geeigneten Aufnahmen führen, deshalb verweisen wir auf vorstehenden Link.
schriftliche Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten (Formular im Einwohnermeldeamt bei Beantragung erhältlich)
das Kind muss bei der Beantragung anwesend sein
Welche Gebühren fallen an?
bis 24 Jahre - 27,60 €
ab 24 Jahre - 46,00 €
Die Gebühr ist bei Antragstellung zu entrichten.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungszeit bei der Bundesdruckerei liegt bei 3-4 Wochen.
Frau Katrin Schlegel
EG.02 // EG
Hauptstraße 152
09603 Großschirma
(037328) 899-25
dienstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
donnerstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr
freitags 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr