Personalausweis


Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen

Für Deutsche besteht eine Ausweispflicht ab dem 16. Lebensjahr.

 

Ein Personalausweis kann für Kinder ab der Geburt ausgestellt werden, ist aber unter 12 Jahren nicht zu empfehlen, da der Personalausweis für 6 Jahre ausgestellt wird und weder eine Änderung des Fotos noch der Größe vorgenommen werden kann (siehe Beantragung Kinderreisepass). Ab dem 12. Lebensjahr kann nur noch ein Personalausweis oder Reisepass ausgestellt werden.

 

Zuständige Stelle

Zuständig ist das Einwohnermeldeamt, bei dem der Einwohner mit Hauptwohnsitz gemeldet ist.

 

Bei Beantragung eines Personalausweises für Kinder unter 16 Jahre sind die Antragsberechtigten die Sorgeberechtigten. Dies gilt auch für geschiedene bzw. unverheiratete Eltern mit gemeinsamen Sorgerechtsbeschluss. Hat nur der Vater das Sorgerecht, ist dies durch Vorlage einer Negativerklärung nachzuweisen. Die Negativerklärung erhalten Sie beim Zuständigen Jugendamt gebührenfrei.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • bisheriger Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass

  • digitales Lichtbild gemäß Lichtbildanforderungen (biometrisches Lichtbild) -> diese können in den Räumlichkeiten des Einwohnermeldeamtes erstellt werden, weitere Anbieter finden Sie hier: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/

Bei Kleinkinder, Brillenträger, etc. kann es zu nicht geeigneten Aufnahmen führen, deshalb verweisen wir auf vorstehenden Link.
Geburts- oder Abstammungs- bzw. Eheschließungsurkunde im Original

Notwendige Unterlagen bei Kindern unter 16:

  • Geburtsurkunde des Kindes, Vaterschaftsanerkennung (wenn Vater nicht mit auf der Geburtsurkunde steht) und Sorgerechtsbeschluss

  • digitales Lichtbild gemäß Lichtbildanforderungen (biometrisches Lichtbild) -> diese können in den Räumlichkeiten des Einwohnermeldeamtes erstellt werden, weitere Anbieter finden Sie hier: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/

Bei Kleinkinder, Brillenträger, etc. kann es zu nicht geeigneten Aufnahmen führen, deshalb verweisen wir auf vorstehenden Link.

  • schriftliche Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten (Formular im Einwohnermeldeamt bei Beantragung erhältlich)

  • das Kind muss bei der Beantragung anwesend sein

Welche Gebühren fallen an?

  • bis 24 Jahre - 27,60 €

  • ab 24 Jahre - 46,00 €

Die Gebühr ist bei Antragstellung zu entrichten.

 

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungszeit bei der Bundesdruckerei liegt bei 3-4 Wochen.


Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt
Hauptstraße 152
09603 Großschirma

Frau Katrin Schlegel
EG.02 // EG
Hauptstraße 152
09603 Großschirma
Telefon (037328) 899-25


Merkblätter

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