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Pachtvertrag


Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen

Großschirma - Lebenslagenführer

 

Möchten Sie Land oder einen Stellplatz für den PKW auf kommunalem Grund und Boden pachten, bedingt dies des Abschlusses eines Pachtvertrages zwischen Pächter und Verpächter, in dem Dauer, Pachtzins und weitere Nebenabreden fixiert werden.

 

Zuständige Stelle

Bauamt der Stadt Großschirma


Ansprechpartner

Liegenschaftsverwaltung
Hauptstraße 156
09603 Großschirma

Öffnungszeiten

dienstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

 

donnerstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr

 

freitags 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr