Pachtvertrag


Allgemeine Informationen

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Großschirma - Lebenslagenführer

 

Möchten Sie Land oder einen Stellplatz für den PKW auf kommunalem Grund und Boden pachten, bedingt dies des Abschlusses eines Pachtvertrages zwischen Pächter und Verpächter, in dem Dauer, Pachtzins und weitere Nebenabreden fixiert werden.

 

Zuständige Stelle

Bauamt der Stadt Großschirma


Ansprechpartner

Liegenschaftsverwaltung
Hauptstraße 156
09603 Großschirma