Kontrast

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Negativ-Attest


Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen

Auch wenn die Kommune nicht direkt an einer Grundstücksveräußerung beteiligt ist, hat sie sich doch bei jedem Kaufgeschäft hinsichtlich Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechtes gegenüber dem bearbeitenden Notar zu erklären.

Das Vorkaufsrecht kann nur in Anspruch genommen werden, wenn planungsrechtliche Belange o. ä. den Interessen der Kommune entgegenstehen.

Liegt der Kaufgegenstand zudem innerhalb des Sanierungsgebietes „Stadtzentrum Siebenlehn“ oder sollen an ihm grundlegende Sanierungsarbeiten (Um-/Ausbau, Nutzungsänderung) erfolgen, ist weiterhin durch die Kommune nach entsprechender Prüfung eine Sanierungsrechtliche Stellungnahme erforderlich.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Ausstellung eines Negativattestes bzw. einer Sanierungsrechtlichen Stellungnahme durch die Kommune wird pro Flurstück und Genehmigung eine Gebühr von je 10,00 € fällig.


Ansprechpartner

Liegenschaftsverwaltung
Hauptstraße 156
09603 Großschirma

Frau Jana Rölke
OG.03 // 1.OG
Hauptstraße 156
09603 Großschirma
Telefon (037328) 899-35

Öffnungszeiten

dienstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

 

donnerstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr

 

freitags 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr