Auch wenn die Kommune nicht direkt an einer Grundstücksveräußerung beteiligt ist, hat sie sich doch bei jedem Kaufgeschäft hinsichtlich Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechtes gegenüber dem bearbeitenden Notar zu erklären.
Das Vorkaufsrecht kann nur in Anspruch genommen werden, wenn planungsrechtliche Belange o. ä. den Interessen der Kommune entgegenstehen.
Liegt der Kaufgegenstand zudem innerhalb des Sanierungsgebietes „Stadtzentrum Siebenlehn“ oder sollen an ihm grundlegende Sanierungsarbeiten (Um-/Ausbau, Nutzungsänderung) erfolgen, ist weiterhin durch die Kommune nach entsprechender Prüfung eine Sanierungsrechtliche Stellungnahme erforderlich.