Öffnungszeiten
dienstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
donnerstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr
freitags 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr
Das Einwohnermeldeamt stellt Ihnen bei Bedarf eine Aufenthalts- oder Meldebescheinigung aus, wenn Sie in der Gemeinde mit einer Wohnung gemeldet sind.
Folgende Arten von melderechtlichen Bescheinigungen sind möglich: Diese Bescheinigungen müssen im Einwohnermeldeamt beantragt werden. Bitte Hinweis beachten: Wegen der dem Datenschutz unterliegenden Inhalte dieser Bescheinigungen, können sie Dritten nur mit Vollmacht ausgehändigt werden. |
Einwohnermeldeamt der Stadt Großschirma
- Personalausweis oder Reisepass
- Vollmacht bei Beantragung für eine andere Person
12,00 €
Für Renten-, Kindergeld- und steuerliche Zwecke sowie bei Beantragung von Sozialleistungen ist die Bescheinigung gebührenfrei.
Frau Katrin Schlegel
EG.02 // EG
Hauptstraße 152
09603 Großschirma
(037328) 899-25
dienstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
donnerstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr
freitags 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr