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Melderechtliche Bescheinigung


Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen

Das Einwohnermeldeamt stellt Ihnen bei Bedarf eine Aufenthalts- oder Meldebescheinigung aus, wenn Sie in der Gemeinde mit einer Wohnung gemeldet sind.

Folgende Arten von melderechtlichen Bescheinigungen sind möglich:
- Meldebestätigung (Angabe Wohnsitz) - z. B. für Beantragung Führerschein oder Zulassung eines PKW
- Aufenthaltsbescheinigungen (Angabe Wohnsitz und Familienstand) - z. B. für Anmeldung der Eheschließung
- Lebensbescheinigung (z.B: Beantragung Unterhaltsgrenze)
- Haushaltsbescheinigungen (Angabe Wohnsitz und Kind) z. B. zur Vorlage bei der Familienkasse zur Beantragung von  Erziehungsgeld oder Kindergeld

Diese Bescheinigungen müssen im Einwohnermeldeamt beantragt werden.

Bitte Hinweis beachten: Wegen der dem Datenschutz unterliegenden Inhalte dieser Bescheinigungen, können sie Dritten nur mit Vollmacht ausgehändigt werden.

Zuständige Stelle

Einwohnermeldeamt der Stadt Großschirma

Welche Unterlagen werden benötigt?

- Personalausweis oder Reisepass

- Vollmacht bei Beantragung für eine andere Person

Welche Gebühren fallen an?

12,00 €

Für Renten-, Kindergeld- und steuerliche Zwecke sowie bei Beantragung von Sozialleistungen ist die Bescheinigung gebührenfrei.


Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt
Hauptstraße 152
09603 Großschirma

Frau Katrin Schlegel
EG.02 // EG
Hauptstraße 152
09603 Großschirma
Telefon (037328) 899-25


Formulare

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Öffnungszeiten

dienstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

 

donnerstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr

 

freitags 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr