Das Einwohnermeldeamt stellt Ihnen bei Bedarf eine Aufenthalts- oder Meldebescheinigung aus, wenn Sie in der Gemeinde mit einer Wohnung gemeldet sind.
Folgende Arten von melderechtlichen Bescheinigungen sind möglich: Diese Bescheinigungen müssen im Einwohnermeldeamt beantragt werden. Bitte Hinweis beachten: Wegen der dem Datenschutz unterliegenden Inhalte dieser Bescheinigungen, können sie Dritten nur mit Vollmacht ausgehändigt werden. |
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