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Eigentümerwechsel gemäß Grundsteuergesetz


Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen

Grundlage für die Erhebung von Grundsteuern ist das Grundsteuergesetz (GrStG).

 

Steuergegenstand für die Grundsteuer ist der Grundbesitz im Sinne es Bewertungsgesetzes:

  • die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft bzw. die Betriebsgrundstücke

  • die Grundstücke

Bei der Berechnung der Steuer ist von einem Steuermessbetrag auszugehen, der vom jeweils zuständigen Finanzamt ermittelt wird.

 

Die Festsetzung der Grundsteuer erfolgt durch die Gemeinden. Die Gemeinde bestimmt, mit welchem Hundertsatz des Steuermessbetrages die Steuer zu erheben ist (Hebesatz).

 

Die Grundsteuer wird nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres festgesetzt, die Steuer entsteht mit Beginn des Kalenderjahres, für das die Steuer festzusetzen ist.

 

Steuerschuldner ist derjenige, dem der Steuergegenstand bei der Festsetzung des Einheitswertes zugerechnet ist.

 

Ändern sich die Eigentumsverhältnisse, z. B. für Grundstücke, Gebäude, Garagen, Gartenhäuschen in Kleingartenanlagen, ist dies dem zuständigen Finanzamt – Bewertungsstelle – unter Vorlage aussagekräftiger Nachweise anzuzeigen.

 

Gern können Sie die Information über den Eigentumswechsel auch an die Stadtverwaltung Großschirma herantragen. Eine Weiterleitung an das Finanzamt kann dann durch uns erfolgen.

 

Erst nachdem das Finanzamt den Grundsteuermessbescheid an die geänderten Bedingungen angepasst hat, kann der darauf aufbauende Steuerbescheid durch die Kommune erlassen werden.

 

Zuständige Stelle

Finanzverwaltung, Sachbereich Steuern

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Veräußerung eines Gartengrundstücks: 
      formloser Kaufvertrag

  • Veräußerung von Wohngebäuden:
      notarieller Kaufvertrag bzw. Erbschein

  • Veräußerung einer Garage:
    formloser oder notarieller Kaufvertrag

Welche Gebühren fallen an?

gebührenfrei

 

Rechtsgrundlage

Grundsteuergesetz in der jeweils gültigen Fassung

 

Ansprechpartner

Steuern
Hauptstraße 156
09603 Großschirma

Frau Yvonne Engelmann
EG.01 // EG
Hauptstraße 156
09603 Großschirma
Telefon (037328) 899-27

Öffnungszeiten

dienstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

 

donnerstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr

 

freitags 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr