Öffnungszeiten
dienstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
donnerstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr
freitags 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr
Allgemeine Informationen
Dieses Formular ausfüllen und abgeben, wenn Sie Speisen und bzw. Getränke an Jedermann, die für Jedermann zugängig sind, ausschenken möchten. Voraussetzung dafür ist, dass ein besonderer Anlass vorliegen muss, z. B. ein Straßenfest.
Zuständige Stelle
Gewerbeamt der Stadt Großschirma
Welche Unterlagen werden benötigt?
Antrag zur Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbe
Welche Gebühren fallen an?
Es fällt eine Gebühr von 15,00 € an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige sollte mindestens 14 Tage vor der geplanten Veranstaltung bei der zuständigen Behörde unter Verwendung des Vordrucks vorliegen.
Rechtsgrundlage
§ 2 Abs. 2 des Sächsischen Gaststättengesetzes
Frau Mandy Steier
EG.01// EG
Hauptstraße 152
09603 Großschirma
(037328) 899-26
dienstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
donnerstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr
freitags 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr