Dieses Formular ausfüllen und abgeben, wenn Sie Speisen und bzw. Getränke an Jedermann, die für Jedermann zugängig sind, ausschenken möchten. Voraussetzung dafür ist, dass ein besonderer Anlass vorliegen muss, z. B. ein Straßenfest.
Allgemeine Informationen
Dieses Formular ausfüllen und abgeben, wenn Sie Speisen und bzw. Getränke an Jedermann, die für Jedermann zugängig sind, ausschenken möchten. Voraussetzung dafür ist, dass ein besonderer Anlass vorliegen muss, z. B. ein Straßenfest.
Zuständige Stelle
Gewerbeamt der Stadt Großschirma
Welche Unterlagen werden benötigt?
Antrag zur Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbe
Welche Gebühren fallen an?
Es fällt eine Gebühr von 15,00 € an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige sollte mindestens 14 Tage vor der geplanten Veranstaltung bei der zuständigen Behörde unter Verwendung des Vordrucks vorliegen.
Rechtsgrundlage
§ 2 Abs. 2 des Sächsischen Gaststättengesetzes
Frau Mandy Steier
EG.01// EG
Hauptstraße 152
09603 Großschirma
(037328) 899-26