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Anzeige über ein vorübergehendes Gaststättengewerbe aus besonderen Anlass


Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen

Dieses Formular ausfüllen und abgeben, wenn Sie Speisen und bzw. Getränke an Jedermann, die für Jedermann zugängig sind, ausschenken möchten. Voraussetzung dafür ist, dass ein besonderer Anlass vorliegen muss, z. B. ein Straßenfest.

 

Zuständige Stelle

Gewerbeamt der Stadt Großschirma

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Antrag zur Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbe

 

Welche Gebühren fallen an?

Es fällt eine Gebühr von 15,00 € an.

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige sollte mindestens 14 Tage vor der geplanten Veranstaltung bei der zuständigen Behörde unter Verwendung des Vordrucks vorliegen.

 

Rechtsgrundlage

§ 2 Abs. 2 des Sächsischen Gaststättengesetzes


Ansprechpartner

Gewerbeamt und Jugendarbeit
Hauptstraße 156
09603 Großschirma

Frau Mandy Steier
EG.01// EG
Hauptstraße 152
09603 Großschirma
Telefon (037328) 899-26


Formulare

Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).

Öffnungszeiten

dienstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

 

donnerstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr

 

freitags 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr