Öffnungszeiten
dienstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
donnerstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr
freitags 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr
Allgemeine Informationen
Nicht für jede Baumaßnahme braucht man einen Bauantrag.
Die Sächsische Bauordnung sieht eine Vielzahl von Ausnahmen von der grundsätzlichen Baugenehmigungspflicht vor.
Im § 61 der SächsBauO sind eine Reihe von Bauvorhaben verfahrensfrei gestellt worden, z.B.:
eingeschossige Gebäude mit einer Brutto-Grundfläche bis zu 10 m², außer im Außenbereich,
Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Brutto-Grundfläche bis zu 50 m² je Grundstück, außer im Außenbereich.
Allerdings müssen die Bauvorhaben, die keiner Genehmigung bedürfen, ebenso wie genehmigungs-bedürftige Vorhaben der Bauordnung und der sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen.
Zuständige Stelle
Landratsamt Mittelsachsen
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
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