Landratsamt Mittelsachsen
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
Verfahrensfreies Bauen
Allgemeine Informationen
Allgemeine Informationen
Nicht für jede Baumaßnahme braucht man einen Bauantrag.
Die Sächsische Bauordnung sieht eine Vielzahl von Ausnahmen von der grundsätzlichen Baugenehmigungspflicht vor.
Im § 61 der SächsBauO sind eine Reihe von Bauvorhaben verfahrensfrei gestellt worden, z.B.:
eingeschossige Gebäude mit einer Brutto-Grundfläche bis zu 10 m², außer im Außenbereich,
Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Brutto-Grundfläche bis zu 50 m² je Grundstück, außer im Außenbereich.
Allerdings müssen die Bauvorhaben, die keiner Genehmigung bedürfen, ebenso wie genehmigungs-bedürftige Vorhaben der Bauordnung und der sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen.
Zuständige Stelle
Ansprechpartner
Bauverwaltung, örtliche StraßenverkehrsbehördeHauptstraße 156
09603 Großschirma