Verfahrensfreies Bauen


Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen

Nicht für jede Baumaßnahme braucht man einen Bauantrag.

 

Die Sächsische Bauordnung sieht eine Vielzahl von Ausnahmen von der grundsätzlichen Baugenehmigungspflicht vor.

 

Im § 61 der SächsBauO sind eine Reihe von Bauvorhaben verfahrensfrei gestellt worden, z.B.: 
 

  1. eingeschossige Gebäude mit einer Brutto-Grundfläche bis zu 10 m², außer im Außenbereich, 

  2. Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Brutto-Grundfläche bis zu 50 m² je Grundstück, außer im Außenbereich.
    Allerdings müssen die Bauvorhaben, die keiner Genehmigung bedürfen, ebenso wie genehmigungs-bedürftige Vorhaben der Bauordnung und der sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen.

Zuständige Stelle

Landratsamt Mittelsachsen
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg


Ansprechpartner

Bauverwaltung, örtliche Straßenverkehrsbehörde
Hauptstraße 156
09603 Großschirma