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Genehmigungsfreistellung


Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen

Für eine Reihe von Bauvorhaben (Errichtung und Änderung) wurde in der Sächsischen Bauordnung das Verfahren zur Genehmigungsfreistellung vorgesehen.


Sind die Voraussetzungen für die Genehmigungsfreistellung erfüllt, muss dieses Verfahren durchgeführt werden. In der Regel ist dies bei Bauvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes der Fall, es darf sich dabei aber nicht um Sonderbauten handeln.

 

Zuständige Stelle

Landratsamt Mittelsachsen
Straße des Friedens 20
04720 Döbeln

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag auf Genehmigungsfreistellung

  • Baubeschreibung

  • schriftlicher Teil des Lageplans

  • Auszug aus dem Liegenschaftskataster

  • Bauzeichnungen (Ansichten, Grundrisse) der geplanten baulichen Anlage

  • Lageplan im Maßstab 1:500 insbesondere mit folgenden Darstellungen:

  • Bezeichnung und katastermäßigen Grenzen des Baugrundstücks und der Nachbargrundstückenach dem Liegenschaftskataster

  • vorhandene bauliche Anlagen (auch auf den benachbarten Grundstücken) mit Angabe ihrer Nutzung, Geschosszahl, Hauptgesims- oder Außenwandhöhe und Dachform

  • Außenmaße und Dachform der geplanten baulichen Anlagen

  • Höhenlage der Eckpunkte des Grundstücks und der baulichen Anlage

  • Entwässerung des Baugrundstücks sowie die unterirdischen Leitungen der Versorgungsträger und deren Abstände zu baulichen Anlagen Tiefe und Breite der Abstandsflächen

  • Nachweis der Standsicherheit einschließlich der Feuerwiderstandsdauer tragender Bauteile, der Nachweis des vorbeugenden baulichen Brandschutzes und andere bautechnische Nachweise (siehe § 12 SächsBO-DurchführVO)

  • die erforderlichen Angaben über die Grundstücksentwässerung und die Wasserversorgung, einschließlich eines Leitungsplanes der Wasser- und Abwasserleitung auf dem Grundstück

  • bei Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, ein Auszug aus dem Bebauungsplan mit Eintragung des Baugrundstücks, eine Bestätigung der Gemeinde, dass für das Vorhaben die Erschließung bei Nutzungsbeginn gesichert ist und eine prüffähige Berechnung über die zulässige, die vorhandene und die geplante Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl und, soweit erforderlich, Baumasse und Anzahl auf dem Baugrundstück- statistischer Erhebungsbogen

 

Ansprechpartner

Bauverwaltung, örtliche Straßenverkehrsbehörde
Hauptstraße 156
09603 Großschirma

Öffnungszeiten

dienstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

 

donnerstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr

 

freitags 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr