Öffnungszeiten
dienstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
donnerstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr
freitags 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr
Allgemeine Informationen
Für eine Reihe von Bauvorhaben (Errichtung und Änderung) wurde in der Sächsischen Bauordnung das Verfahren zur Genehmigungsfreistellung vorgesehen.
Sind die Voraussetzungen für die Genehmigungsfreistellung erfüllt, muss dieses Verfahren durchgeführt werden. In der Regel ist dies bei Bauvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes der Fall, es darf sich dabei aber nicht um Sonderbauten handeln.
Zuständige Stelle
Landratsamt Mittelsachsen
Straße des Friedens 20
04720 Döbeln
Welche Unterlagen werden benötigt?
Antrag auf Genehmigungsfreistellung
Baubeschreibung
schriftlicher Teil des Lageplans
Auszug aus dem Liegenschaftskataster
Bauzeichnungen (Ansichten, Grundrisse) der geplanten baulichen Anlage
Lageplan im Maßstab 1:500 insbesondere mit folgenden Darstellungen:
Bezeichnung und katastermäßigen Grenzen des Baugrundstücks und der Nachbargrundstückenach dem Liegenschaftskataster
vorhandene bauliche Anlagen (auch auf den benachbarten Grundstücken) mit Angabe ihrer Nutzung, Geschosszahl, Hauptgesims- oder Außenwandhöhe und Dachform
Außenmaße und Dachform der geplanten baulichen Anlagen
Höhenlage der Eckpunkte des Grundstücks und der baulichen Anlage
Entwässerung des Baugrundstücks sowie die unterirdischen Leitungen der Versorgungsträger und deren Abstände zu baulichen Anlagen Tiefe und Breite der Abstandsflächen
Nachweis der Standsicherheit einschließlich der Feuerwiderstandsdauer tragender Bauteile, der Nachweis des vorbeugenden baulichen Brandschutzes und andere bautechnische Nachweise (siehe § 12 SächsBO-DurchführVO)
die erforderlichen Angaben über die Grundstücksentwässerung und die Wasserversorgung, einschließlich eines Leitungsplanes der Wasser- und Abwasserleitung auf dem Grundstück
bei Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, ein Auszug aus dem Bebauungsplan mit Eintragung des Baugrundstücks, eine Bestätigung der Gemeinde, dass für das Vorhaben die Erschließung bei Nutzungsbeginn gesichert ist und eine prüffähige Berechnung über die zulässige, die vorhandene und die geplante Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl und, soweit erforderlich, Baumasse und Anzahl auf dem Baugrundstück- statistischer Erhebungsbogen
dienstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
donnerstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr
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