Öffnungszeiten
dienstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
donnerstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr
freitags 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr
Allgemeine Informationen
Wer beabsichtigt, im Bereich von öffentlichen Verkehrs-flächen Aufgrabungen vorzunehmen, benötigt dafür eine Aufgrabeerlaubnis.
Aufgrabungen, wie z. Bsp. der Neubau, der Umbau, die Reparatur und das Verlegen von Rohrleitungen, Hausan-schlussleitungen usw. im öffentlichen Verkehrsraum der Stadt Großschirma, bedürfen einer vorherigen Zustimmung der Stadtverwaltung.
Die Erteilung einer Aufgrabeerlaubnis im öffentlcihen Verkehrsraum erfolgt nur auf Antrag des Bauträgers oder einer von ihm beauftragten Firma.
Die Zustimmung ist Grundlage für Aufgrabungen im öffentlichen Verkehrsraum und dient gleichzeitig als Voraussetzung für die Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung.
Zuständige Stelle
Bauamt der Stadt Großschirma
Rechtsgrundlage
Richtlinie für Aufgrabungen in öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen der Stadt Großschirma
dienstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
donnerstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr
freitags 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr