Wer beabsichtigt, im Bereich von öffentlichen Verkehrs-flächen Aufgrabungen vorzunehmen, benötigt dafür eine Aufgrabeerlaubnis.
Aufgrabungen, wie z. Bsp. der Neubau, der Umbau, die Reparatur und das Verlegen von Rohrleitungen, Hausan-schlussleitungen usw. im öffentlichen Verkehrsraum der Stadt Großschirma, bedürfen einer vorherigen Zustimmung der Stadtverwaltung.
Die Erteilung einer Aufgrabeerlaubnis im öffentlcihen Verkehrsraum erfolgt nur auf Antrag des Bauträgers oder einer von ihm beauftragten Firma.
Die Zustimmung ist Grundlage für Aufgrabungen im öffentlichen Verkehrsraum und dient gleichzeitig als Voraussetzung für die Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung.
Antrag Aufgrabungen (576 KB)