Kontrast

  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Aufgrabungen im Bereich öffentlicher Verkehrsflächen - Sondernutzung


Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen

Wer beabsichtigt, im Bereich von öffentlichen Verkehrs-flächen Aufgrabungen vorzunehmen, benötigt dafür eine Aufgrabeerlaubnis.

 

Aufgrabungen, wie z. Bsp. der Neubau, der Umbau, die Reparatur und das Verlegen von Rohrleitungen, Hausan-schlussleitungen usw. im öffentlichen Verkehrsraum der Stadt Großschirma, bedürfen einer vorherigen Zustimmung der Stadtverwaltung.

 

Die Erteilung einer Aufgrabeerlaubnis im öffentlcihen Verkehrsraum erfolgt nur auf Antrag des Bauträgers oder einer von ihm beauftragten Firma.

 

Die Zustimmung ist Grundlage für Aufgrabungen im öffentlichen Verkehrsraum und dient gleichzeitig als Voraussetzung für die Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung.

 

Zuständige Stelle

Bauamt der Stadt Großschirma

 

Rechtsgrundlage

Richtlinie für Aufgrabungen in öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen der Stadt Großschirma


Ansprechpartner

Gewässer- und Straßenunterhaltung
Hauptstraße 156
09603 Großschirma

Formulare

Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).

Öffnungszeiten

dienstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

 

donnerstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr

 

freitags 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr