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Gewerbe-Anmeldung


Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen

Wer einen selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder eine Zweigniederlassung oder eine unselbstständige Zweigstelle anfängt, muss dies der für den Ort zuständigen Behörde anzeigen. Als Beginn eines Gewerbes ist auch die Übernahme eines bereits bestehenden Betriebes (z.B. Kauf, Pacht), sowie die Umwandlung eines Unternehmens in eine andere Rechtsform anzusehen. Die Verlegung eines Betriebes aus einer anderen Kommune in den Bereich der Anmeldebehörde ist ebenfalls als Neueinrichtung anzumelden und in der anderen Kommune abzumelden.

 

Verfahrensablauf

Bei der Anmeldung eines Gewerbes ist der gültige Personalausweis vorzulegen.

 

Für die Anmeldung einer GmbH ist der Handelsregistereintrag vom jeweiligen Registergericht vorzulegen.

 

Für die Anmeldung eines Transportgewerbes mit Kraftfahrzeugen über 3,5 t ist eine Erlaubnis bzw. Genehmigungsurkunde, die beim Landratsamt Mittelsachsen, Verkehrsamt, zu beantragen ist vorzulegen.

 

Für die Anmeldung eines Handwerksbetriebes ist die Vorlage der Handwerkskarte erforderlich und bei einer GbR muss jeder Gesellschafter sein Gewerbe anmelden.

 

Zuständige Stelle

Das Gewerbeamt der Stadt Großschirma ist für die Anmeldungen von Gewerben im Stadtgebiet zuständig.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Anmeldung eines Gewerbes

 

Welche Gebühren fallen an?

Es fällt eine Gebühr von 35,00 € an.

 

Anträge / Formulare

Anmeldung eines Gewerbes


Ansprechpartner

Gewerbeamt und Jugendarbeit
Hauptstraße 156
09603 Großschirma

Formulare


Merkblätter

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Öffnungszeiten

dienstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

 

donnerstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr

 

freitags 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr