Öffnungszeiten
dienstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
donnerstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr
freitags 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr
Allgemeine Informationen
Wer einen selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder eine Zweigniederlassung oder eine unselbstständige Zweigstelle anfängt, muss dies der für den Ort zuständigen Behörde anzeigen. Als Beginn eines Gewerbes ist auch die Übernahme eines bereits bestehenden Betriebes (z.B. Kauf, Pacht), sowie die Umwandlung eines Unternehmens in eine andere Rechtsform anzusehen. Die Verlegung eines Betriebes aus einer anderen Kommune in den Bereich der Anmeldebehörde ist ebenfalls als Neueinrichtung anzumelden und in der anderen Kommune abzumelden.
Verfahrensablauf
Bei der Anmeldung eines Gewerbes ist der gültige Personalausweis vorzulegen.
Für die Anmeldung einer GmbH ist der Handelsregistereintrag vom jeweiligen Registergericht vorzulegen.
Für die Anmeldung eines Transportgewerbes mit Kraftfahrzeugen über 3,5 t ist eine Erlaubnis bzw. Genehmigungsurkunde, die beim Landratsamt Mittelsachsen, Verkehrsamt, zu beantragen ist vorzulegen.
Für die Anmeldung eines Handwerksbetriebes ist die Vorlage der Handwerkskarte erforderlich und bei einer GbR muss jeder Gesellschafter sein Gewerbe anmelden.
Zuständige Stelle
Das Gewerbeamt der Stadt Großschirma ist für die Anmeldungen von Gewerben im Stadtgebiet zuständig.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Anmeldung eines Gewerbes
Welche Gebühren fallen an?
Es fällt eine Gebühr von 35,00 € an.
Anträge / Formulare
Anmeldung eines Gewerbes
dienstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
donnerstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr
freitags 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr