Wer einen selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder eine Zweigniederlassung oder eine unselbstständige Zweigstelle anfängt, muss dies der für den Ort zuständigen Behörde anzeigen. Als Beginn eines Gewerbes ist auch die Übernahme eines bereits bestehenden Betriebes (z.B. Kauf, Pacht), sowie die Umwandlung eines Unternehmens in eine andere Rechtsform anzusehen. Die Verlegung eines Betriebes aus einer anderen Kommune in den Bereich der Anmeldebehörde ist ebenfalls als Neueinrichtung anzumelden und in der anderen Kommune abzumelden.
Gewerbe-Anmeldung (12 kB)