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Baumfällungen / Baumpflege


Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen

Bäume, Sträucher und sonstige Grünanlagen unterliegen der Gehölzschutzsatzung.


Hier erfahren Sie, was Sie alles beachten müssen, bevor Sie einen Baum fällen können.

 

Zuständige Stelle

Ordnungsamt der Stadt Großschirma

 

Welche Gebühren fallen an?

Das Verfahren ist kostenfrei.

 

Rechtsgrundlage

Sächsische Gesetz über Natur- und Landschaftspflege (Sächs.NatschG)

 

Anträge / Formulare


Gebühren

Der Antrag ergeht kostenfrei.


Ansprechpartner

Ordnungsamt
Hauptstraße 156
09603 Großschirma

Formulare


Merkblätter

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Öffnungszeiten

dienstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

 

donnerstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr

 

freitags 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr