Bäume, Sträucher und sonstige Grünanlagen unterliegen der Gehölzschutzsatzung.
Hier erfahren Sie, was Sie alles beachten müssen, bevor Sie einen Baum fällen können.
Allgemeine Informationen
Bäume, Sträucher und sonstige Grünanlagen unterliegen der Gehölzschutzsatzung.
Hier erfahren Sie, was Sie alles beachten müssen, bevor Sie einen Baum fällen können.
Zuständige Stelle
Ordnungsamt der Stadt Großschirma
Welche Gebühren fallen an?
Das Verfahren ist kostenfrei.
Rechtsgrundlage
Der Antrag ergeht kostenfrei.