Öffnungszeiten
dienstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
donnerstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr
freitags 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr
Allgemeine Informationen
Die Beseitigung von freistehenden Gebäuden der Gebäudeklasse 1 und 3 sowie sonstiger Anlagen, die keine Gebäude sind, mit einer Höhe bis 10 m, sind verfahrensfrei.
Demzufolge ist kein besonderes Verfahren bei der Bauaufsichtsbehörde erforderlich.
Dies entbindet jedoch nicht von der Pflicht zur Einhaltung anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften, wie zum Beispiel dem Denkmalschutz.
Für Gebäude der Gebäudeklasse 2, 4 und 5 ist ein Anzeigeverfahren erforderlich.
Zuständige Stelle
Landratsamt Mittelsachsen
Straße des Friedens 20
04720 Döbeln
Welche Unterlagen werden benötigt?
Antrag auf Anzeige zur Beseitigung von Anlagen
Lageplan mit Darstellung der zu beseitigenden Anlagen und Bezeichnung des Grundstücks mit Straße und Hausnummer
Beschreibung der Anlage nach ihrer wesentlichen
Konstruktion und des Abbruchvorgangs
Angabe der für den Abbruch vorgesehenen Sicherungsmaßnahmen
Abgangserhebungsbogen
Welche Gebühren fallen an?
Der vom Landratsamt Mittelsachsen erstellte Gebührenbescheid wird mit dem Genehmigungsbescheid zugestellt
dienstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
donnerstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr
freitags 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr