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Beseitigung einer baulichen Anlage


Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen

Die Beseitigung von freistehenden Gebäuden der Gebäudeklasse 1 und 3 sowie sonstiger Anlagen, die keine Gebäude sind, mit einer Höhe bis 10 m, sind verfahrensfrei.


Demzufolge ist kein besonderes Verfahren bei der Bauaufsichtsbehörde erforderlich.


Dies entbindet jedoch nicht von der Pflicht zur Einhaltung anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften, wie zum Beispiel dem Denkmalschutz.

 

Für Gebäude der Gebäudeklasse 2, 4 und 5 ist ein Anzeigeverfahren erforderlich.

 

Zuständige Stelle

Landratsamt Mittelsachsen
Straße des Friedens 20
04720 Döbeln

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag auf Anzeige zur Beseitigung von Anlagen

  • Lageplan mit Darstellung der zu beseitigenden Anlagen und Bezeichnung des Grundstücks mit Straße und Hausnummer

  • Beschreibung der Anlage nach ihrer wesentlichen 

  • Konstruktion und des Abbruchvorgangs

  • Angabe der für den Abbruch vorgesehenen Sicherungsmaßnahmen

  • Abgangserhebungsbogen

Welche Gebühren fallen an?

Der vom Landratsamt Mittelsachsen erstellte Gebührenbescheid wird mit dem Genehmigungsbescheid zugestellt

 

Ansprechpartner

Bauverwaltung, örtliche Straßenverkehrsbehörde
Hauptstraße 156
09603 Großschirma

Öffnungszeiten

dienstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

 

donnerstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr

 

freitags 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr