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Bauantrag


Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen

Hier erfahren Sie alles über Baugenehmigungen für Sonderbauten und das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren...

 

Laut Sächsischer Bauordnung (SächsBO) bedürfen:

  • die Errichtung

  • die Änderung und

  • die Nutzungsänderung

von baulichen Anlagen (Gebäude, Aufschüttungen, Abgrabungen) der Baugenehmigung.

 

Zuständige Stelle

Landratsamt Mittelsachsen
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Baubeschreibung

  • Lageplan im Maßstab 1:500, insbesondere mit

folgenden Darstellungen:

  • Bezeichnung und katastermäßige Grenzen des Grundstücks und der Nachbargrundstücke nach dem Liegenschaftskataster

  • Angabe der vorhandene bauliche Anlagen, auch auf den benachbarten Grundstücken, mit ihrer Nutzung, Geschosszahl, Hauptge-sims- oder Außenwandhöhe und Dachform

  • geplante bauliche Anlagen unter Angabe der Außenmaße und der Dachform

  • Höhenlage der Eckpunkte des Grundstücks und der Eckpunkte der geplanten baulichen Anlage

  • Entwässerung des Baugrundstücks sowie die unterirdischen Leitungen der Versorgungsträger sowie der Abstand zu baulichen Anlagen

  • Tiefe und Breite der Abstandsflächen

  • schriftlicher Teil des Lageplans

  • Auszug aus dem Liegenschaftskataster

  • Bauzeichnungen der baulichen Anlage (Grundrisse mit Angabe der Nutzung der Räume, Schnitte und Ansichten)

  • bautechnische Nachweise (Standsicherheit, Schall- und Wärmeschutz)

  • Nachweis der gesicherten Erschließung mit Trinkwasser

  • Nachweis der ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung

Bei Sonderbauten u. ä. können, wenn dies zur Beurteilung des Bauvorhabens erforderlich ist, weitere Bauvorlagen gefordert werden.

 

Der Bauantrag ist grundsätzlich in dreifacher Ausfertigung einzureichen.


Mehrfertigungen können im Einzelfall gefordert werden.

 

Welche Gebühren fallen an?

Der Gebührenbescheid wird mit dem Genehmigungsbescheid zugestellt.


Ansprechpartner

Bauverwaltung, örtliche Straßenverkehrsbehörde
Hauptstraße 156
09603 Großschirma

Öffnungszeiten

dienstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

 

donnerstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr

 

freitags 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr