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Schulanmeldung


Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen

Mit dem Beginn des Schuljahres werden alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres das 6. Lebensjahr vollendet haben, schulpflichtig.

 

Kinder, die bis zum 30. September des laufenden Kalenderjahres das 6. Lebensjahr vollendet haben und von den Eltern in der Schule angemeldet werden, gelten ebenfalls als schulpflichtig.

 

Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern zum Anfang des Schuljahres in die Grundschule aufgenommen werden, wenn sie den für den Schulbesuch erforderlichen geistigen und körperlichen Entwicklungsstand besitzen.

 

Die Aufforderung zur Schulanmeldung erfolgt in ortsüblicher Form.

 

In der Satzung der Stadt Großschirma zur Festlegung der Schulbezirke für Grundschulen vom 20.05.2014, wurde ein gemeinsamer Schulbezirk für das gesamte Gebiet der Stadt Großschirma festgelegt. Das bedeutet, Sie haben die Wahlmöglichkeit, ob Ihr Kind die Grundschule "Friedrich Kaden" im Stadtteil Großschirma oder die Grundschule "Am Wasserturm" im Stadtteil Siebenlehn besuchen soll. Die Anmeldung gilt bis zur endgültigen Klassenbildung jedoch nicht verbindlich.

 

Über die Aufnahme entscheidet der Schulleiter. Im gemeinsamen Schulbezirk trifft er die Entscheidung im Einvernehmen mit der Sächsischen Bildungsagentur. (§ 4 Abs. 2 S. 1 u. 2 Schulordnung Grundschulen)

 

Zuständige Stelle

 

Ansprechpartner: Schulleiterin Frau Judith Suchy

Grundschule "Friedrich Kaden" Großschirma (Sekretariat Frau Elke Günther)

Hauptstraße 83A
09603 Großschirma

Telefon: (037328) 468 Fax: (037328) 147331

 

Ansprechpartner: Schulleiterin Frau Sylvia Simon

Grundschule "Am Wasserturm" Siebenlehn 
(Sekretariat Frau Marie Seeliger)

Nossener Straße 11
09603 Großschirma

Telefon: (035242) 62624 Fax: (035242) 47853

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Geburtsurkunde des Kindes

  • der Nachweis zur Sorgerechtsregelung bei Alleinerziehenden

  • bei getrennt lebenden Sorgeberechtigten - vom getrennt lebenden Elternteil 

  • eine schriftliche Einverständniserklärung zur Schulanmeldung

  • der Nachweis zur Masernschutzimpfung


Rechtsgrundlagen

Sächsisches Schulgesetz § 27 und Schulordnung der Grundschulen § 3


Ansprechpartner

Schulwesen
Hauptstraße 156
09603 Großschirma

Frau Marie Seeliger
OG.07 // 1. OG
Hauptstraße 156
09603 Großschirma
Telefon (035242) 62624

Öffnungszeiten

dienstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

 

donnerstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr

 

freitags 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr