Kontrast

  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Ausgabe 38/2026e | Öffentliche Bekanntmachung Auslegung Beteiligungsbericht 2024

Öffentliche Bekanntmachung zur Auslegung Beteiligungsbericht 2024 
 

Stadtverwaltung Großschirma

Bekanntmachung

Auslegung Beteiligungsbericht 2024

Gemäß § 99 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (SächsGVBl. S. 705) sind die Angaben des Beteiligungsberichtes nach § 99 Abs. 2 SächsGemO von der Gemeinde zur Einsichtnahme verfügbar zu halten. 

Dieser Vorschrift folgend haben ab 27. August 2026 alle Interessenten die Möglichkeit, während der bekannten Öffnungszeiten in der Stadtverwaltung Großschirma, Hauptstraße 156 in 09603 Großschirma, Kämmerei, Einsicht in den Beteiligungsbericht für das Jahr 2024 zu nehmen. 

 

Großschirma, 24.08.2026

 

Elke Görs

Kämmerin

 

Die Auslegung des Beteiligungsberichtes 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

 

Die Bekanntmachung zur Auslegung Beteiligungsbericht 2024 wird unter: https://www.grossschirma.de/rathaus-politik/bekanntmachungen/elektronisches-amtsblatt/    veröffentlicht.

Öffnungszeiten

dienstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

 

donnerstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr

 

freitags 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr