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Ausgabe 10/2026e | Öffentliche Bekanntmachung zur Auslegung Entwurf Haushalt 2026

Stadtverwaltung Großschirma Bekanntmachung Auslegung Entwurf Haushalt 2026

 

Gemäß § 76 Abs. 1 der Sächsischen Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) ist der Entwurf der Haushaltsatzung und des Haushaltsplanes mit seinen Anlagen an sieben Arbeitstagen öffentlich auszulegen.

 

Die Auslegung und damit die Möglichkeit der Einsichtnahme erfolgt vom 27.01. bis 13.02.2026

 

in der Stadtverwaltung Großschirma, Hauptstraße 156, Finanzverwaltung/Kämmerei.

 

Abweichend von den allgemeinen Öffnungszeiten der Verwaltung gelten in der Zeit 


vom 27.01. bis 13.02.2026 folgende Öffnungszeiten der Finanzverwaltung:

Montags: 9:00 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstags: 9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
Mittwochs: 9:00 Uhr – 12:00 Uhr
Donnerstags: 9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 15:30 Uhr
Freitags: 9:00 Uhr – 12:00 Uhr

 

Einwohner und Abgabepflichtige haben für die Dauer von 14 Arbeitstagen die Möglichkeit, Einwendungen zu erheben. Diese Frist beginnt mit dem ersten Tag, an dem der Entwurf öffentlich ausliegt (27.01.2026) und endet am 13.02.2026.

 

Großschirma, 21.01.2026

Dr. Rolf Weigand
Bürgermeister

Öffnungszeiten

dienstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

 

donnerstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr

 

freitags 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr