Vorsicht vor nicht genehmigten Sperrmüllsammlungen
Die EKM Entsorgungsdienste Kreis Mittelsachsen GmbH weist darauf hin, dass derzeit vermehrt Handzettel im Landkreis Mittelsachsen verteilt werden, die zur Bereitstellung von Elektrogeräten, Fahrzeugen und Maschinen, Schrott oder Möbeln aufrufen. Dabei handelt es sich um keine kommunale Sperrmüllabholung.
Die Bevölkerung des Landkreises sollte bei solchen Angeboten vorsichtig sein und im Zweifel von einer Bereitstellung absehen. In der Vergangenheit wurden bei derartigen Sammlungen häufig nur hochwertige und gut erhaltene Gegenstände mitgenommen, während andere Abfälle zurückblieben.
Die EKM weist zudem darauf hin, dass abzuholende Abfälle ausschließlich auf dem eigenen Privatgrundstück zur Abholung bereitgestellt werden dürfen. Nicht mit-genommene Abfälle sind vom Bereitsteller unverzüglich zu beräumen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Für eine zuverlässige Sperrmüllabholung ist die reguläre Anmeldung über die EKM vorgesehen.
Zum Sperrmüll gehören Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände aus privaten Haushalten, die auch nach zumutbarer Zerkleinerung nicht in einen 80-Liter-Restabfallbehälter passen oder zu schwer dafür sind.
Nicht zum Sperrmüll gehören: Elektronikaltgeräte, Schadstoffe, Fahrzeugteile, Wertstoffe, Schrott, Alttextilien, Bauschutt und Baustellenabfälle sowie Renovierungsabfälle wie Laminat, Paneele oder Sanitärkeramik.
Weitergeben statt wegwerfen: Prüfen Sie vor der Bereitstellung, ob gut erhaltene und zeitgemäße Einrichtungsgegenstände noch verschenkt oder weiterverkauft werden können.
Unabhängig von der Sperrmüllabholung besteht für alle Einwohner des Landkreises Mittelsachsen ganzjährig die Möglichkeit, Sperrmüll selbst zu einem der zehn Wertstoffhöfe zu bringen. Dort können bis zu 3 m³ je Anlieferung kostenfrei abgegeben werden.
Auch Elektronikaltgeräte, Alttextilien, Papier und Pappe, Verpackungsglas sowie Verpackungen aus Kunststoff werden an den Wertstoffhöfen kostenfrei angenommen.
Sperrmüllabholung für 2026 noch bis 31. Oktober anmelden
Die Anmeldung zur Sperrmüllabholung im Jahr 2026 ist noch bis zum 31. Oktober 2026 möglich. Maßgeblich ist dabei das Posteingangsdatum. Später eingehende Anmeldungen können für eine Abholung im Jahr 2026 nicht mehr berücksichtigt werden.
Für die Anmeldung stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Die ausgefüllte Sperrmüllkarte aus dem Abfallkalender kann direkt an das zuständige Entsorgungs-unternehmen gesendet werden. Welches Unternehmen für den jeweiligen Wohnort zuständig ist, können Sie dem Abfallkalender 2026 auf Seite 9 entnehmen.
Bitte beachten Sie: Die Sperrmüllkarte muss vollständig ausgefüllt und sowohl die Karte als auch der Briefumschlag mit der erforderlichen Briefmarke versehen werden.
Alternativ können Sie die Sperrmüllabholung online unter www.ekm-mittelsachsen.de → Service und Dienstleistungen → Formulare → Formular: „Sperrmüll anmelden“ beantragen.
Die EKM empfiehlt allen Einwohnern, die eine Sperrmüllabholung im Jahr 2026 benötigen, ihre Anmeldung rechtzeitig vorzunehmen.
2. Rate der Abfallgebühren am 01. Oktober 2026 fällig
Die Entsorgungsdienste Kreis Mittelsachsen GmbH erinnert an die Bezahlung der am 01.10.2026 fälligen Abfallgebühren gemäß dem Abfallgebührenbescheid des Landratsamtes Mittelsachsen vom 20. Februar 2026.
Die pünktliche Bezahlung der Abfallgebühren vermeidet eine Mahnung und damit verbundene Mahngebühren und Säumniszuschläge.
Bei Objekteigentümern, die ein SEPA-Lastschriftmandat hinterlegt haben, wird die Forderung zur Fälligkeit 01.10.2026 automatisch vom Konto abgebucht.
Alttextilien im Landkreis Mittelsachsen weiterhin gezielt und verantwortungsvoll entsorgen
Mehrere Faktoren erschweren derzeit weltweit die Sammlung und Verwertung von Alttextilien. Fehlende Absatzmärkte, Importbeschränkungen in Abnehmerländern sowie ein stark wachsender Anteil minderwertiger Fast-Fashion-Produkte führen zu erheblichen Problemen auf dem Alttextilmarkt. Die Folge: Sinkende Erlöse und steigende Kosten haben dazu geführt, dass zahlreiche Sammel- und Recyclingbetriebe ihre Tätigkeit eingestellt haben und Sammelcontainer an einigen Standorten abgebaut wurden.
Auch im Landkreis Mittelsachsen ist die Situation angespannt. Neben der Marktentwicklung belasten zusätzlich vermehrte Fehlwürfe, illegale Nebenablagerungen sowie hohe Anteile verschlissener oder verschmutzter Textilien die bestehende Sammelstruktur. Um die ordnungsgemäße Erfassung und Wiederverwertung von Alttextilien in der Krise und auch künftig sicherzustellen, stehen auf allen zehn Wertstoffhöfen im Landkreis entsprechende Sammelcontainer zur Verfügung. Voraussetzung für die Annahme sind saubere, intakte und tragfähige bzw. verwertbare Textilien, die Annahme erfolgt kostenfrei.
Darüber hinaus gibt es mancherorts weiterhin Altkleidercontainer im öffentlichen Raum. Um diese ortsnahen Sammelangebote dauerhaft zu sichern, ist ein sorgfältiger Umgang besonders wichtig. Die Container sollten ordnungsgemäß und ausschließlich mit geeigneten, gepflegten und tragfähigen Textilien befüllt werden. Das Einwerfen von anderen Abfällen sowie das Ablegen von Gegenständen, einschließlich Alttextilien, neben den Sammelbehältern ist strikt verboten. Nur durch eine sachgerechte Nutzung können diese Standorte langfristig erhalten bleiben.
Als weitere Möglichkeit zur Abgabe gut erhaltener Kleidung bieten einzelne gemeinnützige Vereine im Landkreis nach wie vor Kleiderkammern an. Auch verschiedene Online-Plattformen ermöglichen die Weitergabe oder den Tausch tragbarer Textilien.
Stark verschlissene, verschmutzte oder kontaminierte Kleidungsstücke gehören hingegen weiterhin in den Restabfall. Neben dem Restabfallbehälter können hierfür auch die 80-Liter-Abfallsäcke mit Aufdruck genutzt werden. Die Säcke sind auf allen Wertstoffhöfen und in vielen Stadt- und Gemeindeverwaltungen zum Preis von 5,20 € erhältlich. Eine Übersicht aller Verkaufsstellen finden Sie im Abfallkalender 2026 auf Seite 21 oder unter www.ekm-mittelsachsen.de.
Die EKM Entsorgungsdienste Kreis Mittelsachsen GmbH bittet alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Mittelsachsen, durch eine sorgfältige Trennung und sachgerechte Entsorgung einen Beitrag zur hochwertigen Verwertung von Alttextilien zu leisten.

