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Antrag zur Vermietung kommunaler Gebäude

Sie haben die Möglichkeit uns online einen Antrag zu stellen oder den unten aufgeführten Antrag auszudrucken und diesen per Post zu schicken!

 

Antrag zur Überlassung kommunaler Objekte der Stadt Großschirma an Dritte.

 

Es gelten die Satzung der Stadt Großschirma über die Nutzung kommunaler Objekte vom 08.11.2022 sowie die Gebührensatzung für kommunale Objekte vom 08.11.2022.

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Rechtliches:

Mit dem Absenden der Daten erkläre ich mich einverstanden, dass die von mir eingegebenen Daten zur weiteren Verarbeitung elektronisch gespeichert werden.


Öffnungszeiten

dienstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

 

donnerstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr

 

freitags 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr