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Wohngeldantrag


Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen

Formulare für die Wohngeldbeantragung erhalten Sie in unserem Bürgerbüro.

 

Der Antrag wird mit den entsprechenden Unterlagen von der Stadtverwaltung an das Landratsamt Mittelsachsen weitergeleitet.


Antragsberechtigt ist jeder Bürger.


Die Bezugsberechtigung wird im Landratsamt Mittelsachsen, SG Wohngeldstelle, festgestellt.


Von dort erhalten Sie einen rechtsgültigen Bescheid.

 

Zuständige Stelle

Landratsamt Mittelsachsen
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Großschirma - Lebenslagenführer

 

1. Antrag für Mieter/Untermieter - Mietzuschuss

  • Mietvertrag

  • Einkommensnachweise z. B. Rentenbescheid, Verdienstbescheinigung

  • Nachweis über Unterhaltsverpflichtungen, 

  • Arbeitslosengeldbescheid, BAföG, Lehrgeld

bei Erstantrag:

  • Versicherungspolicen mit Zahlungsnachweisen für private Renten- und Krankenversicherungen, Nachweis über Werbungskosten je Familienmitglied ggf. Schwerbehindertenausweis

  • Schulbescheinigung für Schüler unter 16 Jahre.

2. Antrag für Hausbesitzer - Lastenzuschuss

  • Einkommensnachweise, z. B. Rentenbescheid, Verdienstbescheinigung, Nachweis über Unterhalt, Arbeitslosengeldbescheid, BAföG, Lehrgeld, Versicherungspolicen mit Zahlungsnachweis für private Renten- und Krankenversicherungen, Nachweis über Werbungskosten je Familienmitglied, - ggf. Schwerbehindertenausweis

  • Schulbescheinigung für Schüler unter 16 Jahre, Grundsteuerbescheid

  • Fremdmittelbescheiniung (Kredite)

 

Welche Gebühren fallen an?

Die Beantragung ist gebührenfrei.

 

Rechtsgrundlage

Wohngeldgesetz


Ansprechpartner

Bürgerbüro
Hauptstraße 152
09603 Großschirma

Frau Jana Schmidt
EG.06 // EG
Hauptstraße 156
09603 Großschirma
Telefon (037328) 899-30

Öffnungszeiten

dienstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

 

donnerstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr

 

freitags 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr