Öffnungszeiten
dienstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
donnerstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr
freitags 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr
Allgemeine Informationen
Formulare für die Wohngeldbeantragung erhalten Sie in unserem Bürgerbüro.
Der Antrag wird mit den entsprechenden Unterlagen von der Stadtverwaltung an das Landratsamt Mittelsachsen weitergeleitet.
Antragsberechtigt ist jeder Bürger.
Die Bezugsberechtigung wird im Landratsamt Mittelsachsen, SG Wohngeldstelle, festgestellt.
Von dort erhalten Sie einen rechtsgültigen Bescheid.
Zuständige Stelle
Landratsamt Mittelsachsen
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
Welche Unterlagen werden benötigt?
Großschirma - Lebenslagenführer
1. Antrag für Mieter/Untermieter - Mietzuschuss
Mietvertrag
Einkommensnachweise z. B. Rentenbescheid, Verdienstbescheinigung
Nachweis über Unterhaltsverpflichtungen,
Arbeitslosengeldbescheid, BAföG, Lehrgeld
bei Erstantrag:
Versicherungspolicen mit Zahlungsnachweisen für private Renten- und Krankenversicherungen, Nachweis über Werbungskosten je Familienmitglied ggf. Schwerbehindertenausweis
Schulbescheinigung für Schüler unter 16 Jahre.
2. Antrag für Hausbesitzer - Lastenzuschuss
Einkommensnachweise, z. B. Rentenbescheid, Verdienstbescheinigung, Nachweis über Unterhalt, Arbeitslosengeldbescheid, BAföG, Lehrgeld, Versicherungspolicen mit Zahlungsnachweis für private Renten- und Krankenversicherungen, Nachweis über Werbungskosten je Familienmitglied, - ggf. Schwerbehindertenausweis
Schulbescheinigung für Schüler unter 16 Jahre, Grundsteuerbescheid
Fremdmittelbescheiniung (Kredite)
Welche Gebühren fallen an?
Die Beantragung ist gebührenfrei.
Rechtsgrundlage
Wohngeldgesetz
Frau Jana Schmidt
EG.06 // EG
Hauptstraße 156
09603 Großschirma
(037328) 899-30
dienstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
donnerstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr
freitags 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr