Kontrast

  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Vorläufiger Personalausweis


Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen

Sie benötigen schnell einen neuen Personalausweis, weil Ihr alter Ausweis bereits abgelaufen ist oder gestohlen wurde?

 

Voraussetzungen für die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises bei kurzfristigem Bedarf (Gültigkeitsdauer 3 Monate) sind:

  • deutsche Staatsangehörigkeit

  • persönliche Antragstellung und Abholung erforderlich, keine Vertretung möglich, auch nicht mit Vollmacht.

Zuständige Stelle

Einwohnermeldeamt, bei dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

digitales Lichtbild gemäß Lichtbildanforderungen (biometrisches Lichtbild) -> diese können in den Räumlichkeiten des Einwohnermeldeamtes erstellt werden, weitere Anbieter finden Sie hier: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/


Bei Kleinkinder, Brillenträger, etc. kann es zu nicht geeigneten Aufnahmen führen, deshalb verweisen wir auf vorstehenden Link.


bisheriges Dokument (Personalausweis, Reisepass, Kindereisepass)


Geburts-oder Abstammungs- bzw. Eheschließungsurkunde (falls noch nicht vorlag)

 

Welche Gebühren fallen an?

10,00 €

 

 


Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt
Hauptstraße 152
09603 Großschirma

Frau Katrin Schlegel
EG.02 // EG
Hauptstraße 152
09603 Großschirma
Telefon (037328) 899-25


Merkblätter

Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).

Öffnungszeiten

dienstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

 

donnerstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr

 

freitags 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr